Das letzte Todesopfer der Hexenverfolgung
in Brandenburg war am 17. Februar 1701 die 15-jährige Magd Dorothee Elisabeth Tretschlaff, die in Fergitz in der Uckermark wegen „Buhlerei mit dem Teufel“ enthauptet wurde. Es gab weitere Prozesse, die jedoch mit Freisprüchen endeten. 1714 ließ König Friedrich Wilhelm I. die Brandpfähle abreißen, nachdem bereits 1708 mit der Festlegung, dass Urteile auf Anwendung der Folter durch den König persönlich im Einzelfall zu bestätigen waren, den Hexenprozessen die Basis genommen worden war.
Am 19. August 1738 wurden im letzten Hexenprozess
am Niederrhein die zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung erst 14-jährige Helena Curtens sowie Agnes Olmans (Mutter dreier Töchter) wegen „Hexerei und Buhlschaft“ mit dem Teufel in Düsseldorf-Gerresheim durch Verbrennung hingerichtet.
In Südwestdeutschland wurde als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen Anna Schnidenwind am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl hingerichtet. Vermutlich fand die letzte Hexenhinrichtung auf Reichsboden 1756 in Landshut statt: am 2. April 1756 wurde die 15-jährige Veronika Zeritschin als Hexe verbrannt, nachdem sie geköpft worden war.
Am 4. April 1775 wurde
im Fürststift Kempten Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzter Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabts Honorius Roth von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat ense et stola) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber nicht vollstreckt, da der Fürstabt wenige Tage vor der Vollstreckung befahl, erneut die Ermittlungen aufzunehmen. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt, so dass Anna Schwegelin 1781 im Kemptener Gefängnis (Stockhaus) eines natürlichen Todes starb.
Noch später, nämlich 1782, wurde als letzte Hexe der
Schweiz Anna Göldi in Glarus (Schweiz) hingerichtet, allerdings wurden im Urteil Begriffe wie „Hexerei“ oder „Zauberei“ vermieden. Es war die letzte legale Hexenhinrichtung, die zum Entsetzen der protestantischen Öffentlichkeit in dem reformierten Schweizer Kanton Glarus durchgeführt wurde. Sie rief europaweit Empörung hervor. Im Jahre 1783 stellte der Rat von Stein am Rhein eine Untersuchung an gegen vier Männer, die wegen Zauberei und Hexerei verdächtigt wurden.
Die
letzte überlieferte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand 1793 in Südpreußen statt. Wilhelm G. Soldan und Heinrich Heppe schrieben in ihrer grundlegenden Arbeit „Ohne Zweifel war das der letzte gerichtliche Hexenbrand […], den Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat“. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Prozess wirklich stattfand. Informationen darüber stammen nur aus einer und zudem recht unsicheren Quelle. Es war jedoch mit Sicherheit nicht die letzte „gerichtliche“ Behandlung von Hexerei.
Gefunden auf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung#Verfahren_bei_HexenprozessenDies ist nur ein Auszug-der ganze Wikipedia-Artikel zum Thema Hexenverfolgung ist auf jeden Fall sehr lesenswert.